Schütze dich
und dein Team gegen Gewalt

Taschenkarte Straßen.NRW sicherBleiben

#sicherBleiben TASCHENKARTE FÜR FÜR BESCHÄFTIGTE BEI STRASSEN.NRW

Sie möchte eine Anzeige erstatten

Bei allen Polizeidienststellen, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht können Betroffene einer Straftat eine Anzeige erstatten. Dies kann auch digital/online über die Internetwache der Polizei erfolgen. Die Polizei ist zur Erforschung des Sachverhalts und somit auch zur Entgegennahme der Anzeige gesetzlich verpflichtet.

Die Erstattung einer Strafanzeige ist wichtig! Denn ohne Kenntnis der Straftat können Polizei und Staatsanwaltschaft nicht tätig werden. In der Folge kann die Tat nicht erforscht und aufgeklärt werden, der Täter oder die Täterin bleibt unentdeckt, unbestraft und er oder sie kann weiterhin Straftaten begehen. Mit einer Strafanzeige schützen Sie demnach sich und andere!

Sie können Ihre Strafanzeige auf verschiedenen Wegen bei der Polizei erstatten:

Im Notfall: Wählen Sie die 110!
Rufen Sie die Notrufnummer 110 an, wenn Sie die Hilfe der Polizei benötigen:

  • Weil Sie sich bedroht fühlen, in Gefahr sind oder einer Straftat ausgesetzt sind, die einen polizeilichen Einsatz erfordert.
  • Wenn Sie beobachten, dass andere in solche Situationen geraten.
  • Wenn Sie eine Person vermissen, bei der Sie nicht sicher ausschließen können, dass sie sich in einer hilflosen Lage oder in Gefahr befindet.

Wenden Sie sich bei vermissten Kindern stets und unmittelbar an die Polizei.

Quelle: #sicherimDienst

Achten Sie auf sich und andere. Belastungen können auch später einsetzen.

Viele Beschäftigte sind in der gleichen Situation!

Im Opferschutzportal Nordrhein-Westfalen finden Sie zahlreiche Anlaufstellen in Ihrer Nähe, sowie hilfreiche Hintergrundinformationen und Beratungsangebote von sozialen Trägern, Vereinen sowie der Polizei NRW.

Darüber hinaus berät Sie Ihre gesetzlichen Unfallversicherung, wie z.B. die Unfallkasse NRW.

Informationen zum Polizeilichen Opferschutz und Beratungsangeboten - Betroffene, Angehörige und alle weiteren Menschen im sozialen Umfeld, die von einer Straftat betroffen sind, benötigen schnell, unkompliziert und umfassend Beratung und Unterstützung. Hier können Sie Hinweise zu Ihren Opferrechten, den Möglichkeiten der Opferentschädigung sowie weitergehende Informationen über den Ablauf eines Strafverfahrens erhalten: Informationen zum Polizeilichen Opferschutz

Quelle: #sicherimDienst

Wenn Ihr persönliches Sicherheitsgefühl nachhaltig beeinflusst ist: Das Ministerium des Innern des Landes NRW hat ergänzend zu den Aufgaben der Kreispolizeibehörden eine „Zentrale Ansprechstelle zu polizeilichen Sicherheitsfragen für politische Verantwortungsträger“ unter der Rufnummer 0211 / 871 - 3131 eingerichtet.

Die Zentrale Ansprechstelle ist rund um die Uhr erreichbar und im Lagezentrum der Landesregierung organisatorisch angebunden.

Quelle: https://lka.polizei.nrw/

Kostenlose Beratung der Polizei

Lassen Sie sich kostenlos und neutral beraten, welche Sicherheitstechnik die Polizei empfiehlt. Weitere Informationen zur Erreichbarkeit der Beratungsstellen der Polizei und zum Adressennachweis finden Sie auf der Internetseite der Polizei NRW: www.polizei.nrw  > Kriminalität > Wohnungseinbruch.

Nehmen Sie das kostenlose, objektive und herstellerneutrale Beratungsangebot einer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle wahr und sichern Sie Ihr Zuhause durch mechanische Sicherungseinrichtungen wirksam gegen das gewaltsame Eindringen. Die nächstgelegene kriminalpolizeiliche Beratungsstelle nennt Ihnen jede Polizeidienststelle. Informationen zu Sicherungsmaßnahmen an Ihrem Zuhause erhalten Sie auch in der Broschüre „Ungebetene Gäste“ aus dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK). Diese erhalten Sie kostenlos bei jeder Polizeidienststelle oder online zum Download unter www.polizei-beratung.de in der Rubrik Medienangebot.

Hinweise zu mechanischen und technischen Sicherungen am Arbeitsplatz und am Wohnort:

Schwachstellen am Arbeitsplatz und am Wohnort bieten Tätern günstige Gelegenheiten zur Tatbegehung. Die Analyse von Schwachstellen ist daher ein wichtiger Schritt, um günstige Tatgelegenheiten für Täter aufzudecken und daraus entsprechende Maßnahmen für eine mechanische oder elektronische Sicherungsvorkehrung abzuleiten.

Bei Ihrer Sicherungsplanung sollten mechanische Sicherungen an oberster Stelle stehen. Sie sind wesentliche Voraussetzungen für einen wirksamen Schutz. Zusätzlich eingebaute Einbruch- oder Überfallmeldeanlagen bieten darüber hinaus weiteren Schutz. Denn durch ihre Meldewirkung wird das Risiko für den Täter, entdeckt zu werden, wesentlich erhöht.

Die Wirksamkeit der auf dem Markt vorliegenden Sicherungsprodukte ist nur bei fachgerechter Projektierung und Montage gewährleistet. Firmen, die sich zur Beachtung fachgerechter Projektierung und Montage verpflichtet haben, werden im „Adressennachweis von Errichterunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen“ sowie dem „Adressennachweis von Errichterunternehmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ des LKA NRW aufgeführt.

Herstellerverzeichnisse von geprüften/zertifizierten Produkten sind im Internet eingestellt unter: www.polizei-bayern.de

Förderprogramme

Die NRW Bank und die KFW Bank bieten Förderprogramme für den Einbruchschutz an. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Informationen hierzu sind zu finden auf der Webseite der NRW Bank www.nrwbank.de und der Webseite der KFW Bank unter www.kfw.de.

Ergänzende Informationen rund um das Thema Förderprogramme auf Bundes- und NRW-Landesebene hat auch die Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de (Suchbegriff: Förderprogramme) zusammengestellt.

Quelle: dfk und #sicherimDienst