Fürsorgepflicht Aktives Führungshandeln
Die Handlungsempfehlungen dieses Leitfadens entfalten nur dann Wirkung, wenn Führung im Bewusstsein eigener Verantwortung die erforderlichen Rahmenbedingungen für den Schutz und die Sicherheit der Bediensteten schafft. Zur Prävention vor Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst gehört in besonderem Maße daher auch aktives Führungshandeln.
Führungskräfte tragen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitenden. Ihr Vorbild und ihre Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sind maßgeblich für die Haltung einer Organisation gegenüber allen Arten von digitalen, verbalen oder körperlichen Angriffen und Drohungen.
Verantwortliche Führung stärkt die Mitarbeitenden in einer konflikt- und gewaltfreien Aufgabenwahrnehmung. Vorsorge, ein sicherer Umgang in kritischen Situationen und eine Nachsorge nach belastenden Ereignissen sind erfolgskritisch.
Zur Führungsaufgabe gehört auch, ein Arbeitsklima zu schaffen, das nach innen einen standardisierten und geübten Umgang mit gefährlichen Situationen bietet und nach außen die konsequente Abwehr und Verfolgung von Gewalttaten verdeutlicht. Führung gibt Orientierung, Handlungssicherheit und Rückendeckung für alle Angehörigen des eigenen Verantwortungsbereichs. Darauf sollten sich die Beschäftigten jederzeit verlassen können.
Kommt es zu Bedrohungen oder Gewalt ist ein Klima innerhalb der Organisation erforderlich, das den Betroffenen die Möglichkeit gibt, das Erlebte, die Auswirkungen und auch eventuell erkannte Handlungsschwächen offen anzusprechen – immer mit dem Ziel, erneute Angriffe zu vermeiden, Traumata zu begegnen und eine Umgebung der Wertschätzung und Unterstützung zu vermitteln.
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