Die Formen von Gewalt treten in unterschiedlichen Arten und Ausprägungen auf.
Dabei wird hier noch keine Rücksicht auf eine mögliche Strafbarkeit genommen, da die Wirkung auf die Beschäftigten unabhängig davon ist. Dennoch hat der Arbeitgeber (Behörde, Unternehmen, Einrichtung) eine für sein Handeln notwendige Einstufung eines Ereignisses vorzunehmen, um angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen zu können.
In der nachfolgenden Grafik werden unterschiedliche Formen von Gewalt analog den Gefährdungsstufen des Aachener Modells dargestellt und durch Beispiele ergänzt.
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