Grundsätzliche Informationen zum Thema Gewalt Einführung
So vielfältig die Aufgaben und die Arbeitsplatzgestaltung im öffentlichen Dienst sind, so vielfältig zeigen sich auch die Bilder der Gewalt. Respektlosigkeit und Aggressivität gehören vielfach zum dienstlichen Alltag. Teilweise haben sie sich schon so sehr manifestiert, dass sie von den Betroffenen häufig gar nicht mehr wahrgenommen werden. Die Situationen, in denen Übergriffe geschehen, sind oft nicht kalkulierbar und schon geringe Divergenzen, simple Entscheidungen oder Meinungsverschiedenheiten können Anlass für Konfrontation, Frustration und Aggression sein. Auch körperliche Übergriffe sind längst keine Seltenheit mehr. Dabei haben sowohl die Häufigkeit als auch die Qualität der Übergriffe zugenommen.
Langfristige Folgen für Betroffene und Arbeitsklima
Jeder Einzelfall kann für die Betroffenen auch langfristig zu spürbaren Beeinträchtigungen und Einschränkungen bei der Berufsausübung führen. Angst und Unsicherheit sind keine Basis für ein gesundes Arbeitsklima.
Dieser Leitfaden beansprucht für sich keine allumfassende Problemlösung. Er soll Denkanstöße liefern, damit das Thema Gewalt am Arbeitsplatz mehr in den Fokus rückt. Beschäftigte und Führungskräfte sollen für kritische Situationen sensibilisiert werden und die Relevanz entsprechender Präventionsmaßnahmen erkennen.
Neben Vorsorge und dem Handling entsprechender Vorfälle berücksichtigt dieser Leitfaden auch die Nachsorge. Betroffene sollen nach einem belastenden oder gar traumatischen Ereignis gesund und ohne Angst in den Berufsalltag zurückkehren.
Was ist eigentlich Gewalt? Definition
Es gibt unterschiedliche Definitionen für Gewalt. Im Kontext des Leitfadens bedeutet Gewalt ein äußeres Verhalten von Personen, das sich gegen Menschen, Objekte oder Systeme richtet, um diesen physischen, psychischen oder sozialen Schaden zuzufügen.
Zur Gewalt im Dienst zählen damit alle Vorkommnisse, bei denen Beschäftigte in Situationen, die einen Bezug zu ihrer Tätigkeit haben, verbal, physisch oder psychisch angegriffen werden, was zu einer Beeinträchtigung oder Schädigung ihrer Gesundheit, ihrer Sicherheit oder ihres Wohlbefindens führen kann. Dazu zählen auch digitale Formen von Gewalt.
Gewalt am Arbeitsplatz
Im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz kann zwischen externer und interner Gewalt unterschieden werden. Gewalt „von außen“ erfolgt in Form von Übergriffen, die von Außenstehenden – zum Beispiel Passanten, Klienten, Patienten, Inhaftierten – gegenüber Personen bei der Arbeit ausgesprochen bzw. ausgeübt werden. Darunter fallen auch Selbstverletzungen und deren Androhung, insbesondere als Druckmittel. Der vorliegende Leitfaden behandelt ausschließlich diese Gewalt „von außen“.
Mit Einführung des Gesetzes „Gesetz über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt" - Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt“, in Kraft getreten am 22. Mai 2023, gibt es nun eine einheitliche Definition zum Gewaltbegriff:
Danach umfasst Gewalt eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung, durch die physische, psychische, sexuelle oder wirtschaftliche Schäden verursacht werden.
Immer und überall Relevant GESCHLECHTSBEZOGENE GEWALT UND GEWALT GEGEN MINDERHEITEN
Ob #sicherzuHause, #sicherimBüro oder #sicherimInternet:
Frauen in der Politik sind auf besondere Weise von Angriffen betroffen. Denn während Männer eher in ihrer Rolle als Politiker angegriffen werden, erfahren Frauen häufig sexistische Beleidigungen und Bedrohungen. Sie sind beispielsweise besonders häufig von Hasspostings (zum Beispiel von sexualisierten Beleidigungen) betroffen. Die sexistischen Angriffe reichen von „fatshaming“ und gefälschten Nacktbildern bis hin zu Vergewaltigungsdrohungen. Angriffe dieser Art wirken besonders intim und sind nur schwer von der eigenen Person zu trennen.
Auch Mitglieder der LGBTIQ+-Gemeinschaft sowie Personen, die als „nicht-deutsch“ gelesen werden sind besonders häufig Zielscheibe sexistischer oder rassistischer Angriffe.
Machen Sie sich bitte bewusst:
Sie sind niemals persönlich schuld oder verantwortlich sind für das, was Ihnen zustößt! Angriffe dieser Art sind ein systematischer Einschüchterungsversuch gegenüber Ihrer Personengruppe (sogenanntes „message crime“). Sie richten sich also nicht gegen Sie persönlich, doch Ihre Person dient als Projektionsfläche. In der Projektionsfläche der weiblichen Mandatsträgerin kreuzen sich aus Sicht der Täter gleich zwei „Feindbilder“ – das der Feministin, die traditionelle Geschlechterbilder infrage stellt, und das der Politikerin.
Wichtig zu wissen:
Geschlechtsbezogene und sexistische Beleidigungen oder Bedrohungen können strafbar sein. Bringen Sie Straftaten daher konsequent zur Anzeige. Sprechen Sie im privaten Umfeld über Ihre Situation. Es kann auch helfen, mit erhaltenen Drohungen oder Angriffen gezielt an die Öffentlichkeit zu gehen. Vereinen Sie Ihre Kräfte in entsprechenden Unterstützungsnetzwerken. Hass ist keine Meinung und muss nicht als Teil des Jobs hingenommen werden!