Schütze dich
und dein Team gegen Gewalt

Taschenkarte Allgemein sicherHandeln

#sicherHandeln Taschenkarte für FÜR BESCHÄFTIGTE IM ÖFFENTLICHEN DIENST

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verurteilt jegliche Form von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst und setzt sich für ihren Schutz und ihre Sicherheit ein. Niemand muss Übergriffe und gewalttätiges Verhalten im Dienst für das Gemeinwohl hinnehmen.

Es ist die solidarische Aufgabe aller, dem vorzubeugen. In sämtlichen Bereichen des öffentlichen Dienstes in NRW, in allen Dienststellen und an allen Arbeitsplätzen gilt: Null Toleranz bei Gewalt!

Quelle: #sicherimDienst

Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in der Öffentlichkeit stehen, können Ziel von Anfeindungen oder strafbaren Handlungen sein.

Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten - vor allem in sozialen Netzwerken.

Es kommen insbesondere folgende strafbare Handlungen in Betracht:

  • Drohungen und Beleidigungen, die per E-Mail, Telefon oder anonymem Schreiben übermittelt oder im Internet veröffentlicht werden.
  • Straftaten gegen das Eigentum wie z. B. Sachbeschädigungen an Wohnung, Haus oder Fahrzeug.
  • Straftaten gegen die persönliche Integrität wie z. B. Drohungen, Beleidigungen, Nachstellungen und Körperverletzungsdelikte.

Quelle: https://lka.polizei.nrw/

Mentale Vorbereitung/Gefahrenradar aktivieren

Es ist wichtig, jederzeit wachsam zu bleiben und sich möglicher Gefahren bewusst zu sein. Jede Situation erfordert eine eigene Gefahrenbewertung. Durch einen eigenes „Gefahrenradar“ werden Veränderungen wahrgenommen. Hier gilt es, sich den Umständen anzupassen. Ein Restrisiko besteht immer, aber es ist umso höher,
je geringer der Informationsstand und je größer die Aktionsfähigkeit des Gegenübers ist. Von zentraler Bedeutung ist das fortwährende Bewusstsein der Erkenntnis, dass mit zunehmender Routine auch der Grad der Gefahrengewöhnung wächst und gleichzeitig Aufmerksamkeit und gesundes Misstrauen nachlassen können. Trainiertes und planvolles, abgesprochenes Vorgehen, geben Sicherheit und bewahren sie weitgehend vor überraschenden Ereignissen.

Jede Situation, auch wenn sie banal erscheint, sollte mit Blick auf mögliche Gefahren bewertet werden. Wichtig ist es, das Bauchgefühl ernst zu nehmen.

Entwickeln Sie ein besonderes Gefahrenbewusstsein

  • Indem Sie Ihre Umgebung stets aufmerksam beobachten und informieren Sie bei verdächtigen Wahrnehmungen unverzüglich die Polizei über den Notruf 110
  • Bitten Sie Ihr persönliches Umfeld, also Familie, Kolleginnen und Kollegen, Nachbarn oder Betreuungspersonen Ihrer Kinder, stets aufmerksam zu sein.
  • Es sollte geprüft werden, ob es bereits Vorerkenntnisse zu einer anstehenden Situation oder Person gibt.
  • Besondere Sensibilität ist geboten bei Kontakten mit unbekannten Teilnehmerkreisen.
  • Die eigene Lebens- und Berufserfahrung sind wertvolle „Seismographe“ einer möglichen Gefahrensituation.

Verhalten nach Vorfällen

Sollte es zu Vorfällen kommen, müssen diese ausgewertet und kommuniziert werden und in die regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung einfließen.
Eine regelmäßige Erkenntnisgewinnung über die eigene Präsenz samt korrespondierender öffentlicher Reaktionen ist mittels einer Auswertung der Presse und der digitalen Medien zu empfehlen.

Funktionsübernahme

Bei Amtsübernahme ist die Weitergabe bereits bekannter gefahrenrelevanter Informationen zu gewährleisten. Dabei können gewonnene Erfahrungswerte der Amtsvorgängerinnen und Amtsvorgänger genutzt werden. Zudem sollte eine Beratung hinsichtlich situationsbezogener Verhaltensweisen erfolgen. Eine Flexibilität in der Anpassung an die neue persönliche Situation ist hilfreich.

Wenn Sie Drohbotschaften erhalten

Drohungen sind ernst zu nehmen, das Geschehen zu dokumentieren und diese Informationen unverzüglich an die Polizei weiterzuleiten, damit ggf. erforderliche Maßnahmen getroffen werden können

  • Nehmen Sie jede Drohung ernst - gehen Sie nicht auf etwaige Täterforderungen ein. Verständigen Sie in jedem Fall unverzüglich die Polizei.
  • Beachten Sie, dass Briefsendungen und andere Druckerzeugnisse Spurenträger sein können. Schützen Sie die Dokumente und fassen Sie diese möglichst nicht weiter an. Dokumentieren Sie, wie Ihnen die Sendung zugestellt wurde.
  • Leiten Sie Drohungen, die Sie per E-Mail oder Instant Messenger erhalten, nicht weiter, sondern warten Sie, bis die Polizei die Nachrichten gesichert hat.
  • Zeichnen Sie Drohanrufe - wenn möglich - auf und dokumentieren Sie das Gespräch detailliert (Ort bzw. Anschluss, Stimme des Anrufers, Datum, Uhr zeit etc.).
  • Sollten Sie im Internet bedroht oder beleidigt werden, sichern Sie die Beiträge z. B. mit einem Screenshot.

Quelle: https://lka.polizei.nrw/ und #sicherimDienst

365 Tage / 24 Stunden erreichbar

Jede Polizeibehörde in NRW verfügt über eine eigene Leitstelle, in der Notrufe entgegengenommen werden. Rund um die Uhr sitzen dort erfahrene Polizistinnen und Polizisten am Telefon. Wenn die 110 gewählt wird, erkennt das Kommunikationssystem der Polizei automatisch, aus welcher Stadt der Notruf kommt und leitet den Anruf an die richtige Polizeibehörde weiter. Fast immer werden die Anrufe innerhalb weniger Sekunden entgegengenommen. Wenn gleichzeitig viele Anrufe eingehen, ist es in Ausnahmefällen möglich, dass man warten muss oder ein Besetztzeichen hört.

Während der Funkstreifenwagen zum Einsatzort fährt, werden parallel in der Leitstelle alle weiteren notwendigen Maßnahmen koordiniert. So werden z. B. zusätzliche Unterstützungskräfte der Polizei entsandt oder über die Feuerwehr der Einsatz von Rettungskräften veranlasst.

Quelle: Polizei NRW

Wenn Ihr persönliches Sicherheitsgefühl nachhaltig beeinflusst ist: Das Ministerium des Innern des Landes NRW hat ergänzend zu den Aufgaben der Kreispolizeibehörden eine „Zentrale Ansprechstelle zu polizeilichen Sicherheitsfragen für politische Verantwortungsträger“ unter der Rufnummer 0211 / 871 - 3131 eingerichtet.

Die Zentrale Ansprechstelle ist rund um die Uhr erreichbar und im Lagezentrum der Landesregierung organisatorisch angebunden.

Quelle: https://lka.polizei.nrw/

Kostenlose Beratung der Polizei

Lassen Sie sich kostenlos und neutral beraten, welche Sicherheitstechnik die Polizei empfiehlt. Weitere Informationen zur Erreichbarkeit der Beratungsstellen der Polizei und zum Adressennachweis finden Sie auf der Internetseite der Polizei NRW: www.polizei.nrw  > Kriminalität > Wohnungseinbruch.

Nehmen Sie das kostenlose, objektive und herstellerneutrale Beratungsangebot einer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle wahr und sichern Sie Ihr Zuhause durch mechanische Sicherungseinrichtungen wirksam gegen das gewaltsame Eindringen. Die nächstgelegene kriminalpolizeiliche Beratungsstelle nennt Ihnen jede Polizeidienststelle. Informationen zu Sicherungsmaßnahmen an Ihrem Zuhause erhalten Sie auch in der Broschüre „Ungebetene Gäste“ aus dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK). Diese erhalten Sie kostenlos bei jeder Polizeidienststelle oder online zum Download unter www.polizei-beratung.de in der Rubrik Medienangebot.

Hinweise zu mechanischen und technischen Sicherungen am Arbeitsplatz und am Wohnort:

Schwachstellen am Arbeitsplatz und am Wohnort bieten Tätern günstige Gelegenheiten zur Tatbegehung. Die Analyse von Schwachstellen ist daher ein wichtiger Schritt, um günstige Tatgelegenheiten für Täter aufzudecken und daraus entsprechende Maßnahmen für eine mechanische oder elektronische Sicherungsvorkehrung abzuleiten.

Bei Ihrer Sicherungsplanung sollten mechanische Sicherungen an oberster Stelle stehen. Sie sind wesentliche Voraussetzungen für einen wirksamen Schutz. Zusätzlich eingebaute Einbruch- oder Überfallmeldeanlagen bieten darüber hinaus weiteren Schutz. Denn durch ihre Meldewirkung wird das Risiko für den Täter, entdeckt zu werden, wesentlich erhöht.

Die Wirksamkeit der auf dem Markt vorliegenden Sicherungsprodukte ist nur bei fachgerechter Projektierung und Montage gewährleistet. Firmen, die sich zur Beachtung fachgerechter Projektierung und Montage verpflichtet haben, werden im „Adressennachweis von Errichterunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen“ sowie dem „Adressennachweis von Errichterunternehmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ des LKA NRW aufgeführt.

Herstellerverzeichnisse von geprüften/zertifizierten Produkten sind im Internet eingestellt unter: www.polizei-bayern.de

Förderprogramme

Die NRW Bank und die KFW Bank bieten Förderprogramme für den Einbruchschutz an. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Informationen hierzu sind zu finden auf der Webseite der NRW Bank www.nrwbank.de und der Webseite der KFW Bank unter www.kfw.de.

Ergänzende Informationen rund um das Thema Förderprogramme auf Bundes- und NRW-Landesebene hat auch die Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de (Suchbegriff: Förderprogramme) zusammengestellt.

Quelle: dfk und #sicherimDienst