Schütze dich
und dein Team gegen Gewalt

#sicherinderÖffentlichkeit

#sicherinderÖffentlichkeit Taschenkarte für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger

 

 

Die Taschenkarte #sicherinderÖffentlichkeit vermittelt Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern erste Hilfestellungen zum Umgang mit Bedrohungen, Beleidigungen, Angriffen und wenn Sie unterwegs sind und oder öffentlich auftreten.

Sie und Ihr Team sollen in die Lage versetzt werden, Ihren öffentlichen Auftritt sicher vorzubereiten und durchzuführen.

An dieser Stelle erhalten Sie ergänzende Informationen und Quellenhinweise der Kooperationspartner von #sicherimDienst.

Terminplanung

Eine genaue Terminplanung, nachvollziehbar für eine Assistenz und abgestimmt mit dem Personenschutz (wenn vorhanden), ermöglicht dem Umfeld die Planung von Sicherheitsvorkehrungen. Ein an Andere kommunizierter Tagesablauf mindert das Risiko entstehender möglicher Sicherheitslücken durch ungeschützte Momente für Angriffe auf die gefährdete Person und schafft Transparenz für alle Hilfskräfte.

Planung bei Veranstaltungen

Informieren Sie sich beim Veranstalter über den geplanten Ablauf der Veranstaltung und die zu erwartende Teilnehmer­zahl. Dazu gehört auch die Klärung der Frage, ob sich aus dem Teilnehmer- oder Besucherkreis ggf. Risiken ergeben. Fragen Sie auch nach getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und nach den möglichen Fluchtwegen.

Wenn Sie im Rahmen Ihrer öffentlichen Funktion tätig sind:

  • Besprechen Sie im Vorfeld öffentlicher Veranstaltungen den genauen Ablauf mit Verantwortlichen. Dazu gehört auch die Klärung der Frage, ob sich aus dem Teilnehmer- oder Besucherkreis ggf. Risiken ergeben.
  • Informieren Sie sich über Sicherheitsmaßnahmen vor Ort, z. B. über Fluchtwege, den Einsatz von Sicherheitskräften etc.
  • Halten Sie Distanz zu aggressiven, feindseligen Personen. Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie verbale bzw. nonverbale Provokationen.

Quelle: https://lka.polizei.nrw/

Personenschutz

Neben der Möglichkeit privater Inanspruchnahme eines Sicherheitsdienstes wird – abhängig von der Gefährdungsbewertung durch die Sicherheitsbehörden - erforderlichenfalls polizeilicher Schutz gewährt.

Quelle: #sicherimDienst

Sicher im Umgang mit Konflikten, Drohungen und Übergriffen

Klare Absprachen mit Ihrer Begleitung fördern Handlungssicherheit im Fall der Fälle. Das können z.B. folgende Konzepte und Absprachen sein.

  • Sachverhalte, die eine Alarmierung der Polizei notwendig machen (110 wählen)
  • Sachverhalte, die einen Rückzug (verlassen des Raumes, Abstand einnehmen) und deeskalative Maßnahmen bei Warnsignalen für Gewalt
  • Absprache eines Codewortes bei Gefahren/ Bedeutung des Codewortes (z.B. Polizei hinzuziehen, Rückzug)
  • Keine Toleranz gegenüber Gewalt: Stellen Sie Strafantrag und unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden
  • Im Nachgang reden Sie im Team über die Konfliktsituation und stimmen Sie zukünftiges Vorgehen ab. Erkennen Sie Schwachstellen und lernen aus diesen Sachverhalten. Nutzen Sie vorhandenen Beratungsangebote (z.B. Deeskalationstrainings oder psychosoziale Unterstützung)

Bei verbalen Auseinandersetzungen ist eine deeskalierende Kommunikation ratsam. Gelingt dies nicht und eskaliert eine Situation, sollte der Rückzug erfolgen. Bei direkten Angriffen sollte nicht gezögert werden, umgehend den polizeilichen Notruf zu wählen.

Wenn Sie körperlich angegriffen werden oder in der Ausübung Ihrer öffentlichen Funktion gestört werden:

  • Zögern Sie nicht, die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen, wenn Sie bedroht werden.
  • Fordern Sie unbeteiligte Personen, wie etwa Passanten, aktiv zur Hilfeleistung auf. Sprechen Sie diese Personen gezielt an. Auf diese Weise ist es Unbeteiligten möglich, eine Notsituation zu erkennen und über den Notruf 110 die Polizei zu informieren.
  • Suchen Sie öffentliche Bereiche, wie z. B. Geschäftslokale oder öffentliche Verkehrsmittel auf. Verständigen Sie alsbald die Polizei über den Notruf 110.
  • Erstatten Sie in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei.

Quelle: https://lka.polizei.nrw/

„Abwehrwaffen“

Die Polizei bewertet den Einsatz sogenannter Abwehrwaffen, wie z. B. Abwehrsprays, kritisch. Jede Unsicherheit in der Handhabung, jede zeitliche Verzögerung des Einsatzes, kann fatale Folgen für Sie selbst haben. Täter könnten Ihnen eine „Abwehrwaffe“ entreißen und sie dann gegen Sie einsetzen.

Der Einsatz von Abwehrsprays gegen Personen kann zudem strafrechtlich relevant sein. Beachten Sie, dass für alle Waffen, die dem Waffengesetz unterliegen und unter bestimmten Voraussetzungen in der Öffentlichkeit „geführt“ werden dürfen, ein Führungsverbot bei öffentlichen Veranstaltungen gem. § 42 WaffG besteht. Es handelt sich hierbei um eine Straftat. Der folgende Link führt Sie zum Waffenkalender des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.