Schütze dich
und dein Team gegen Gewalt

#sicherBleiben Taschenkarte: Schutz für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger

 

 

Die Taschenkarte #sicherBleiben vermittelt Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern grundsätzliche Hinweise zum Umgang mit Bedrohungen, Beleidigungen und Angriffen.

Melden und dokumentieren Sie konsequent Übergriffe auf Sie oder Ihr Team. Bringen Sie diese zur Anzeige und nutzen Sie die hier zur Verfügung gestellten Beratungs- und Hilfsangebote.

An dieser Stelle erhalten Sie zudem ergänzende Informationen und Quellenhinweise der Kooperationspartner von #sicherimDienst.

Übergriffe melden und Spuren sichern

Sie persönlich, Angehörige oder Mitarbeitende können von Gewaltereignissen betroffen sein. Diese können körperlich, verbal oder auch schriftlich erfolgen. Sie sollten sich auf jeden Fall Übergriffe melden und Spuren sichern.

Im Notfall wählen Sie die 110. Wenn Sie sich erst Beratung holen wollen, können Sie die zentrale Ansprechstelle für politische Verantwortungsträger im Ministerium des Innern NRW ist rund um die Uhr erreichen: 0211 - 871 3131 oder Sie wenden Sich an Ihre örtliche Polizei (Wachenfinder).

  • Bei verbalen Auseinandersetzungen ist eine deeskalierende Kommunikation ratsam. Gelingt dies nicht und eskaliert eine Situation, sollte der Rückzug erfolgen. Bei direkten Angriffen sollte nicht gezögert werden, umgehend den polizeilichen Notruf zu wählen. Unbeteiligte Personen/Passanten sollten aktiv zur Hilfeleistung
    aufgefordert werden. Hierzu sollten sie gezielt und deutlich angesprochen werden. Auf diese Weise macht man auf sich aufmerksam und erreicht Öffentlichkeit. So ist es Unbeteiligten möglich, eine Notsituation zu erkennen und über den Notruf die Polizei zu informieren. Wenn möglich, sollten öffentliche Bereiche, wie z. B. Geschäftslokale oder öffentliche Verkehrsmittel aufgesucht werden.
  • Spurensicherndes Verhalten erstreckt sich auch auf andere Tatbegehungen, wie Sachbeschädigungen oder körperliche Angriffe. So können z.B. von der Täterin oder dem Täter angefasste Gegenstände oder Kleidung von der Polizei sichergestellt und hinsichtlich etwaiger Spuren untersucht werden.

Dokumentation von Sicherheitsvorfällen durch Briefsendungen, Paketen oder anderen Druckerzeugnissen

Beachten Sie, dass Briefsendungen und andere Druckerzeugnisse Spurenträger sind. Fassen Sie diese deshalb möglichst nicht an. Dokumentieren Sie, wie Ihnen die Sendung zugestellt wurde. Bei einem begründeten Verdachtsfall sollten Sie

  • die Sendung nicht berühren,
  • den Fund- oder Übergabeort verlassen,
  • andere Personen informieren und fernhalten und die Polizei verständigen.

Dokumentation von Sicherheitsvorfällen durch Anrufe, E-Mails und Chats etc.

Drohungen und Beleidigungen sind oft schwer strafrechtlich zu verfolgen, weil sie nicht eindeutig einem Täter oder einer Täterin zugeordnet und nachgewiesen werden können. Es ist daher wich­tig, möglichst viele Informationen zu dokumentieren, um damit die Chance auf eine erfolgreiche Strafverfolgung zu verbessern.

  • Drohanrufe sollten - wenn möglich – aufgezeichnet und das Gespräch detailliert protokolliert werden (Ort bzw. Anschluss, Stimme der Anruferin/des Anrufers, Datum, Uhrzeit etc.).
  • Existierendes Datenmaterial - wie z. B. E-Mails, Chat-Verläufe in Messenger-Diensten, digitale Fotos oder Videos u. v. m. - sind wichtige Beweismittel, die Sie bis zum ersten Kontakt mit der Polizei bestenfalls komplett unverändert lassen.
  • Wenn Sie technisch versiert sind, können Sie diese Beweismittel auch abspeichern, ausdrucken oder z. B. via Screenshots sichern. Ist Ihnen dies nicht möglich, weil Sie der gesamte Tathergang zu sehr belastet, bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens, diese Beweise für Sie zu sichern.
  • Bringen Sie das gesicherte Beweismaterial am besten gleich zur Anzeigenerstattung mit. Das ist wichtig für die weiteren Ermittlungen, um den Verlust von Spuren im Netz zu vermeiden.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie bei einem ersten Gespräch mit der Polizei nicht unmittelbar auf spezialisierte Cybercrime-Experten treffen und deshalb in den meisten Fällen noch an eine spezialisierte Fachdienststelle weitergeleitet werden oder von dort Rückfragen erhalten.

Quelle: #sicherimDienst

Sie möchte eine Anzeige erstatten

Bei allen Polizeidienststellen, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht können Betroffene einer Straftat eine Anzeige erstatten. Dies kann auch digital/online über die Internetwache der Polizei erfolgen. Die Polizei ist zur Erforschung des Sachverhalts und somit auch zur Entgegennahme der Anzeige gesetzlich verpflichtet.

Die Erstattung einer Strafanzeige ist wichtig! Denn ohne Kenntnis der Straftat können Polizei und Staatsanwaltschaft nicht tätig werden. In der Folge kann die Tat nicht erforscht und aufgeklärt werden, der Täter oder die Täterin bleibt unentdeckt, unbestraft und er oder sie kann weiterhin Straftaten begehen. Mit einer Strafanzeige schützen Sie demnach sich und andere!

Sie können Ihre Strafanzeige auf verschiedenen Wegen bei der Polizei erstatten:

Im Notfall: Wählen Sie die 110!
Rufen Sie die Notrufnummer 110 an, wenn Sie die Hilfe der Polizei benötigen:

  • Weil Sie sich bedroht fühlen, in Gefahr sind oder einer Straftat ausgesetzt sind, die einen polizeilichen Einsatz erfordert.
  • Wenn Sie beobachten, dass andere in solche Situationen geraten.
  • Wenn Sie eine Person vermissen, bei der Sie nicht sicher ausschließen können, dass sie sich in einer hilflosen Lage oder in Gefahr befindet.

Wenden Sie sich bei vermissten Kindern stets und unmittelbar an die Polizei.

Quelle: #sicherimDienst

Im Opferschutzportal Nordrhein-Westfalen finden Sie zahlreiche Anlaufstellen in Ihrer Nähe, sowie hilfreiche Hintergrundinformationen und Beratungsangebote von sozialen Trägern, Vereinen sowie der Polizei NRW.

Darüber hinaus berät Sie Ihre gesetzlichen Unfallversicherung, wie z.B. die Unfallkasse NRW.

Informationen zum Polizeilichen Opferschutz und Beratungsangeboten - Betroffene, Angehörige und alle weiteren Menschen im sozialen Umfeld, die von einer Straftat betroffen sind, benötigen schnell, unkompliziert und umfassend Beratung und Unterstützung. Hier können Sie Hinweise zu Ihren Opferrechten, den Möglichkeiten der Opferentschädigung sowie weitergehende Informationen über den Ablauf eines Strafverfahrens erhalten: Informationen zum Polizeilichen Opferschutz

Das Internetportal „Stark im Amt“ ist ein Netzwerk aus Behördenstiftungen und Einrichtungen. Die Beteiligten öffentlichen und privaten Einrichtungen haben sich bundesweit zur Aufgabe gemacht, durch Information, Beratung und Traingingsangebote Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern im Kampf gegen Hass und Hetze zu unterstützen.

Quelle: #sicherimDienst

Eigene Einstellungen und das Verhalten sollten stets reflektiert werden, auch im Kontext neuer Situationen. So lässt sich der Erfahrungsschatz erweitern und das persönliche „Gefahrenradar“ weiter verbessern.

Nachbesprechung von Terminen / Nachbereitung einer erfolgten Gefährdungssituation und damit verbundene Schwachstellenanalyse

Entstandene Probleme und erlebte Situationen benötigen eine aktive Auseinandersetzung, um die daraus gewonnenen Erfahrungen für zukünftige Vorkommnisse bestmöglich zu nutzen. Eine Dokumentation ist sinnvoll.

Anpassung und Controlling der vereinbarten Maßnahmen

Bei der Zusammenarbeit mit Sicherheitskräften sind die besprochenen Maßnahmen regelmäßig zu reflektieren und ggf. anzupassen.

Quelle: #sicherimDienst

Im Rahmen der Innenministerkonferenz, UA FEK Frühjahrssitzung (März 23), wurde der Bericht zum Kommunalen Monitoring "Hass, Hetze und Gewalt gegenüber Amtsträgerinnen und Amtsträgern (KoMo)" veröffentlicht.

Die bundesweit und längsschnittlich angelegte Umfrage (September 21) erfasste das subjektive Erleben sowie Erfahren von Hass, Hetze und/oder Gewalt von Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern und Landrätinnen/Landräten im Rahmen ihrer beruflichen bzw. ehrenamtlichen Amtsausübung entsprechend zweier übergeordneter Fragestellungen: Was wurde wann, wie und wo (digital oder realweltlich) erlebt? Wie wurde mit dem Erlebten umgegangen und welche Folgen hatte dies? Das eingesetzte Erhebungsinstrument wurde vom BKA in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt.

  • Demnach haben 46 % der Befragten in den letzten sechs Monaten Anfeindungen erlebt. Anfeindungen (70 %) und Hasspostings (26 %) fanden überwiegend in Form von Beleidigungen, übler Nachrede/Verleumdung und Bedrohung/Nötigung statt.
  • Tätliche Übergriffe (4 %) in Form von Bedrängen, Wegschubsen, Schlagen, Treten sowie Beschädigung an Fahrzeugen und Beschädigung des Wahlkampfstandes/Plakate.
  • Tätliche Übergriffe lösen eine deutlich stärkere persönliche Betroffenheit aus als Anfeindungen in sozialen Medien. 60 % der Befragten geben an, soziale Medien für ihre politischen/beruflichen Tätigkeiten zu nutzen.
  • 4 % der zuletzt persönlich erlebten Vorfälle und 28 % der Vorfälle gegen Familienangehörige der Amtsträger*-innen wurden zur Anzeige gebracht.
  • 81 % leiden aufgrund der Anfeindungen an psychischen/physischen Folgen. Mehr als jeder zehnte Betroffene hat schon einmal eine Amtsniederlegung erwogen bzw. angegeben, nicht erneut zu kandidieren.
  • Hauptamtliche (57 %) sind eher betroffen als Ehrenamtliche (33 %). Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.
  • 51 % der Amtsträger*innen in Ostdeutschland und 43 % in Westdeutschland waren von Anfeindungen betroffen.
  • 43 % der Betroffenen sind in eher ländlichen Regionen (bis zu 20.000) und 52 % im eher städtischen Raum mit mehr Einwohnern angefeindet worden.

Quelle: www.bka.de und https://www.motra.info/