Schütze dich
und dein Team gegen Gewalt

#sicherimInternet Taschenkarte für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger

sicheriminternet

 

 

Die Taschenkarte #sicherimInternet unterstützt Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Umgang mit Bedrohungen, Beleidigungen und Angriffen im Internet und über Social Media.

Manchmal geht es den Täterinnen und den Tätern darum, Entscheidungen der Politik zu beeinflussen. Häufig ist es nur blanker Hass oder Unmut, der anonym geäußert wird. Aber was ist zu tun, wenn es geschieht? Wir wollen Sie in die Lage versetzen, sachgerecht mit Hass und Hetze umzugehen.

An dieser Stelle erhalten Sie ergänzende Informationen und Quellenhinweise der Kooperationspartner von #sicherimDienst.

Ungesicherte W-LAN-Netze sind Einfallstore bei der Arbeit im Homeoffice

Viele Hersteller von WLAN-Routern implementieren die Funktion der Gastnetzwerke. Und hier liegt auch die Gefahr: Über die Admin-Oberfläche des Routers kann die Gastnetzwerkfunktion aktiviert werden. Das Gastnetzwerk stellt, bildlich gesprochen, einen „unsicheren“ WLAN-Bereich neben einem „sicheren“ WLAN-Bereich dar. 

Ransomwareangriffe nehmen drastisch zu

59 Prozent der 817 befragten Unternehmen, bei denen Homeoffice grundsätzlich möglich ist gaben an, seit Beginn der Pandemie habe es IT-Sicherheitsvorfälle gegeben, die auf die Heimarbeit zurückzuführen seien. In 24 Prozent dieser Unternehmen sei das sogar häufig geschehen. Sofern ein Angriff mit dem Homeoffice in Verbindung stand, ist daraus in der Hälfte der Fälle (52 Prozent) auch ein Schaden entstanden. Berg: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfach zum Arbeiten nach Hause zu schicken, genügt nicht. Ihre Geräte müssen gesichert, die Kommunikationskanäle zum Unternehmen geschützt und die Belegschaft für Gefahren sensibilisiert werden. Wer das nicht tut, verhält sich fahrlässig“. (Auszug aus der vorgestellten Studie bei der gemeinsamen Presseerklärung)

Sicherheit erhöhen durch Netzwerksegmentierung - so geht’s

  • Trennen Sie Gastnetzwerke stets von Geräten, die ansonsten im sicheren WLAN eingebunden sind.

  • Richten sie ggf. ein zweites, sicheres Netzwerk ein, indem Sie einen zweiten Router in das vorhandene Netzwerk implementieren.

  • Unterbinden Sie ggf. auch die Kommunikation der einzelnen WLAN-fähigen Endgeräte untereinander. Wie das geht, erfahren Sie hier.

Quelle: https://lka.polizei.nrw/

Umgang mit persönlichen Daten

Zurückhaltend sollte man sein mit der Veröffentlichung persönlicher Daten - vor allem in sozialen Netzwerken. Auch Familienangehörige und das privates Umfeld sind entsprechend zu sensibilisieren. Nach Möglichkeit sollte versucht werden, Privates vom Amt zu trennen.

Auf einen Eintrag im Telefonbuch sollte verzichtet werden.

Und auch auf digitalen Schutz persönlicher Daten sollte geachtet werden, z. B. durch die Nutzung eines sicherheitskonformen Passwortes. Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.mach-dein-passwort-stark.de/

Quelle: mach-dein-passwort-stark

Listen, Informationssammlungen und Outings von politischen Meinungsgegnern im Internet Informationen über den politischen Gegner zu sammeln, ist im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität nicht unüblich. Auch das sogenannte „Outing“, d. h. die Veröffentlichung solcher Daten ist für den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität gängige Praxis. Ziel der handelnden Personen ist es hierbei vor allem Verunsicherung zu verbreiten. Zunehmend werden auch Personen des öffentlichen Lebens, Amtspersonen, Bürgerinitiativen und Medieneinrichtungen, aber auch Privatpersonen Gegenstand dieses Vorgehens.

Bisher liegen den Sicherheitsbehörden keine Erkenntnisse vor, wonach das alleinige Sammeln und Aufführen von Namen bereits zu einer konkreten Gefährdung der betroffenen Person führt. Lediglich in Fällen in denen gefährdungserhöhende Erkenntnisse hinzukommen, werden nach konkreter Einzelfallprüfung individuelle polizeiliche Maßnahmen veranlasst (bspw. Unterrichtung der betroffenen Person bis hin zur Einleitung von Schutzmaßnahmen), um etwaige Gefahren abzuwenden. Die Nennung von Personen, Institutionen oder Organisationen in festgestellten Informationssammlungen alleine begründet in der Regel keine Notwendigkeit zur aktiven Unterrichtung der Betroffenen. Eine pauschale Benachrichtigung würde vielmehr der Intention der Täter Vorschub leisten.

Quelle: BKA

Das Projekt Hate Aid will Betroffenen von digitaler Gewalt helfen und stellt dabei deren Bedürfnisse in den Mittelpunkt. Das reicht von persönlicher Beratung bis zu Prozesskostenfinanzierung. Wer im Netz attackiert wird, kann sich an Hate Aid wenden und bekommt Unterstützung für Abwehrstrategien. Damit verfolgt Hate Aid das Ziel, Betroffene in persönlichen Extremsituationen zu begleiten und zu entlasten.

Betroffene, die sich an Hate Aid wenden, erhalten zunächst eine Erstberatung und dann ggf. weitere spezifische Beratungen durch geschulte BeraterInnen. Diese erfolgt telefonisch, per Chat, Mail oder im persönlichen Gespräch. Diese Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Themen der persönlichen Beratung sind:

  • Informationen über digitale Gewalt und Strategien der TäterInnen,
  • Hinweise wie Betroffene Ihre persönlichen Stärken im Umgang mit Digitaler Gewalt einsetzen können,
  • emotionale Unterstützung und Selbsthilfe-Tipps,
  • Informationen über die Durchführung eines Sicherheitschecks,
  • die Entwicklung einer individuell angepassten Kommunikationsstrategie.


Sofern dies erforderlich ist, unterstützen die MitarbeiterInnen gemeinsam mit externen Therapeuten beim Verarbeiten von Hass, helfen beim Sichern von Beweismaterial und bei der Nachbearbeitung.

Viele von Gewalt im Netz Betroffene scheuen die Kosten, die bei einem Zivilprozess auf sie zukommen, und klagen deshalb nicht. Hate Aid bietet kostenfreie Beratung durch Anwälte und übernimmt nach einer entsprechenden Prüfung auch die Kosten für eine Zivilklage.

Hate Aid ist eine gemeinnützige GmbH und finanziert sich durch Spenden. Bei erfolgreichen Schadenersatzklagen wird Hate Aid an den Erlösen beteiligt. Sie erreichen die Organisation im Internet: https://hateaid.org und per Mail: beratung[at]hateaid.org (beratung[at]hateaid[dot]org)

Quelle: https://ratsinfoservice.de/ris/roesrath/file/getfile/44867

Über die Plattform https://hassmelden.de können InternetnutzerInnen einen Vorfall, zum Beispiel Hasskommentare, rassistische Übergriffe, Beleidigungen oder Drohungen, melden. Meldungen, deren Inhalte vermutlich strafrechtlich relevant sind, werden direkt an die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main weitergegeben, dort bearbeitet und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt. So können Straftäter für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Die Meldenden bleiben dabei anonym und werden, sofern sie ihre Kontaktdaten angeben, über den weiteren Verfahrensverlauf informiert.

Quelle: dfk

  • Existierendes Datenmaterial - wie z. B. E-Mails, Chat-Verläufe in Messenger-Diensten, digitale Fotos oder Videos u. v. m. - sind wichtige Beweismittel, die Sie bis zum ersten Kontakt mit der Polizei bestenfalls komplett unverändert lassen.
  • Wenn Sie technisch versiert sind, können Sie diese Beweismittel auch abspeichern, ausdrucken oder z. B. via Screenshots sichern. Ist Ihnen dies nicht möglich, weil Sie der gesamte Tathergang zu sehr belastet, bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens, diese Beweise für Sie zu sichern.
  • Bringen Sie das gesicherte Beweismaterial am besten gleich zur Anzeigenerstattung mit. Das ist wichtig für die weiteren Ermittlungen, um den Verlust von Spuren im Netz zu vermeiden.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie bei einem ersten Gespräch mit der Polizei nicht unmittelbar auf spezialisierte Cybercrime-Experten treffen und deshalb in den meisten Fällen noch an eine spezialisierte Fachdienststelle weitergeleitet werden oder von dort Rückfragen erhalten.

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention