Schütze dich
und dein Team gegen Gewalt

#sicherzuHause Taschenkarte für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger

Die Taschenkarte #sicherzuHause vermittelt erste Hilfestellungen zum Umgang mit Bedrohungen, Beleidigungen und Angriffen im eigenen Zuhause und persönlichen Umfeld.

Konkret werden Handlungsoptionen geboten, wie z.B. Beratungsangebote zu mechanischen Sicherungseinrichtungen durch die kriminalpolizeilichen Präventionsdienststellen, Tipps zum Schutz der eigenen Privatsphäre, der sichere Umgang mit fremden Personen oder die Einrichtung von behördlichen Auskunfts- und Übermittlungssperren.

An dieser Stelle erhalten Sie ergänzende Informationen und Quellenhinweise der Kooperationspartner von #sicherimDienst.

Kostenlose Beratung der Polizei

Lassen Sie sich kostenlos und neutral beraten, welche Sicherheitstechnik die Polizei empfiehlt. Weitere Informationen zur Erreichbarkeit der Beratungsstellen der Polizei und zum Adressennachweis finden Sie auf der Internetseite der Polizei NRW: www.polizei.nrw  > Kriminalität > Wohnungseinbruch.

Nehmen Sie das kostenlose, objektive und herstellerneutrale Beratungsangebot einer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle wahr und sichern Sie Ihr Zuhause durch mechanische Sicherungseinrichtungen wirksam gegen das gewaltsame Eindringen. Die nächstgelegene kriminalpolizeiliche Beratungsstelle nennt Ihnen jede Polizeidienststelle. Informationen zu Sicherungsmaßnahmen an Ihrem Zuhause erhalten Sie auch in der Broschüre „Ungebetene Gäste“ aus dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK). Diese erhalten Sie kostenlos bei jeder Polizeidienststelle oder online zum Download unter www.polizei-beratung.de in der Rubrik Medienangebot.

Hinweise zu mechanischen und technischen Sicherungen am Arbeitsplatz und am Wohnort:

Schwachstellen am Arbeitsplatz und am Wohnort bieten Tätern günstige Gelegenheiten zur Tatbegehung. Die Analyse von Schwachstellen ist daher ein wichtiger Schritt, um günstige Tatgelegenheiten für Täter aufzudecken und daraus entsprechende Maßnahmen für eine mechanische oder elektronische Sicherungsvorkehrung abzuleiten.

Bei Ihrer Sicherungsplanung sollten mechanische Sicherungen an oberster Stelle stehen. Sie sind wesentliche Voraussetzungen für einen wirksamen Schutz. Zusätzlich eingebaute Einbruch- oder Überfallmeldeanlagen bieten darüber hinaus weiteren Schutz. Denn durch ihre Meldewirkung wird das Risiko für den Täter, entdeckt zu werden, wesentlich erhöht.

Die Wirksamkeit der auf dem Markt vorliegenden Sicherungsprodukte ist nur bei fachgerechter Projektierung und Montage gewährleistet. Firmen, die sich zur Beachtung fachgerechter Projektierung und Montage verpflichtet haben, werden im „Adressennachweis von Errichterunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen“ sowie dem „Adressennachweis von Errichterunternehmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ des LKA NRW aufgeführt.

Herstellerverzeichnisse von geprüften/zertifizierten Produkten sind im Internet eingestellt unter: www.polizei-bayern.de

Förderprogramme

Die NRW Bank und die KFW Bank bieten Förderprogramme für den Einbruchschutz an. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Informationen hierzu sind zu finden auf der Webseite der NRW Bank www.nrwbank.de und der Webseite der KFW Bank unter www.kfw.de.

Ergänzende Informationen rund um das Thema Förderprogramme auf Bundes- und NRW-Landesebene hat auch die Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de (Suchbegriff: Förderprogramme) zusammengestellt.

Quelle: dfk und #sicherimDienst

Schirmen Sie ihre Privatsphäre durch Gardinen, Vorhänge, Plissees oder ähnliche Möglichkeiten vor neugierigen Blicken ab. Halten Sie bei Abwesenheit alle Fenster und Türen verschlossen und schalten Sie bei Abwesenheit die Türklingel aus. Dadurch nehmen Sie eine Möglichkeit der Anwesenheitskontrolle. (dfk)

Überprüfen Sie Ihr Haus oder die Wohnung bei Rückkehr nach längerer Abwesenheit auf Veränderungen.

Öffnen Sie unbekannten Personen nicht sorglos die Tür, sondern nutzen Sie eine Türsprechanlage oder eine Türsicherung (Türspaltsperre).

Lassen Sie sich von unbekannten Personen den Personalausweis zeigen und scheuen Sie sich nicht davor, bei Amtspersonen telefonisch mit der Dienststelle Rücksprache zu halten. Lassen Sie sich keine Nummer geben, sondern verwenden Sie dabei ausschließlich Nummer, die Sie selbst nachgeschaut haben.

Organisieren Sie eine wirksame Nachbarschaftshilfe. Weitergehende Informationen dazu finden Sie im Faltblatt „Ganze Sicherheit für unser Viertel“ aus dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK). Auch dieses Faltblatt können Sie kostenlos bei Ihrer Polizeidienststelle erhalten oder online unter www.polizei-beratung.de in der Rubrik Medienangebot downloaden.

Vorhandene Alarmierungssysteme nutzen

Wichtig ist es, sich mit den zur Verfügung stehenden Alarmierungssystemen (z.B. telefonisch aufgeschaltete Notrufsysteme) und Möglichkeiten vertraut zu machen und diese zu nutzen. Hierzu gehört, sie regelmäßig auf Funktionalität zu prüfen und die entsprechenden Wartungsintervalle zu beachten.

Alarmierung und Einsatz von Interventionskräften

Die Nutzung von vorhandenen Alarmierungssystemen, die mit privaten Sicherheitsunternehmen, Rettungsleitstellen oder der Polizei verbunden sind, sollte standardisiert erfolgen. Bei Bedrohungen, körperlichen Angriffen oder bei Störungen der Ausübung der Funktion, ist die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Wenn nötig, ist medizinische Hilfe einzuleiten bzw. anzufordern.

Quelle: #sicherimDienst

Verhalten bei Waren und Postsendungen

Nehmen Sie keine Warensendungen von unbekannten Absendern an und öffnen Sie keine verdächtigen Postsendungen.

Verdachtsmomente können zum Beispiel sein:

  • ein unbekannter oder fehlender Absender,
  • persönliche Zustellvermerke (eigenhändig, persönlich, nur durch ... zu öffnen etc.),
  • ein ungewöhnliches Format oder
  • ausgetretene Inhaltsstoffe (Flüssigkeit oder Pulver).

Beachten Sie, dass Briefsendungen und andere Druckerzeugnisse Spurenträger sind. Fassen Sie diese deshalb möglichst nicht an. Dokumentieren Sie, wie Ihnen die Sendung zugestellt wurde. Bei einem begründeten Verdachtsfall sollten Sie

  • die Sendung nicht berühren,
  • den Fund- oder Übergabeort verlassen,
  • andere Personen informieren und fernhalten,
  • die Polizei verständigen.

Halten Sie für den Notfall Brandbekämpfungsmittel (Feuerlöscher, Löschdecke) bereit und machen Sie sich rechtzeitig mit der Bedienung vertraut.

Quelle: dfk

Es ist vorgekommen, dass Täter und Täterinnen Manipulationen an Fahrzeugen (Motorrädern oder Autos) vorgenommen haben. Parken Sie daher Ihr Fahrzeug zu Hause möglichst in der Garage.

Überprüfen Sie vor Fahrtbeginn in regelmäßigen Abständen die technische Sicherheit des Fahrzeuges. Dazu gehören beispielsweise folgende Aspekte:

  • Sind die Bremsen intakt?
  • Funktioniert die Lenkung?
  • Sind die Radmuttern fest angezogen?
  • Ist die Bereifung in Ordnung?

Werfen Sie vor der Abfahrt einen Blick in die Umgebung. Gibt es Auffälligkeiten? Variieren Sie nach Möglichkeit häufig genutzte Fahrstrecken und fahren Sie alternative Routen. Sollten Sie das Gefühl haben, verfolgt zu werden, suchen Sie einen sicheren Ort, wie zum Beispiel einen belebten Platz oder eine Polizeidienststelle, auf.

Notieren Sie sich verdächtige Wahrnehmungen. Dazu sollten Ort, Zeit, Fahrzeuge mit Kennzeichen und Personen gehören.

Nutzen Sie bei Bahnreisen möglichst ein bereits teilweise belegtes Abteil, anstatt sich allein in ein leeres Abteil zu setzen

Quelle: dfk

Sie können verhindern, dass Ihre Adresse auf Wahllisten erscheint oder von Meldebehörden weitergegeben wird.

Die Sicherheitskooperation Ruhr (SiKo Ruhr) hat dazu eine Handreichung erstellt. https://www.sicherimdienst.nrw/dokument/siko-ruhrbeantragung-von-auskun…

Falls eine Auskunft angefragt wird, muss Sie die Behörde nach Ihrem Einverständnis fragen. Nach Paragraf 51 des Bundesmeldegesetzes erhalten Sie eine Auskunftssperre, wenn „Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen“, dass die Herausgabe Ihrer Adresse Gefahr für „Ihr Leben, Ihre Gesundheit, Ihre persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen“ zur Folge haben kann. Seitdem das Gesetzespaket gegen Hass und Hetze in Kraft getreten ist, müssen Meldebehörden künftig berücksichtigen, wenn Sie aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit in verstärktem Maße Anfeindungen oder Angriffen ausgesetzt sind.

Um eine Auskunftssperre zu beantragen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Bürgeramt beziehungsweise an das Kundenzentrum Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt. Dabei müssen Sie dem Antrag polizeiliche, gerichtliche oder sonstige Dokumente (etwa die Drohschreiben) anfügen, um eine derartige Bedrohung glaubwürdig zu machen. Vermerken Sie im Antrag, dass Sie, falls die Auskunftssperre bewilligt wird, auch eine Übermittlungssperre wünschen – damit wird verhindert, dass Ihre Adresse in einem Adressbuch veröffentlicht wird.

Die Auskunftssperre gilt für zwei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. Beantragen Sie die Auskunftssperre auch für Ihre Familienangehörigen beziehungsweise Wohnungsmitglieder. Da diese Auskunftssperre nur für Melderegisterauskünfte gilt, müssen Sie bei anderen öffentlichen Behörden, die über Ihre Adresse verfügen (zum Beispiel das Finanzamt, die Kfz-Zulassungsstelle oder etwa auch die Krankenkasse), ebenfalls eine entsprechende Sperre beantragen. Auch wenn Sie eine Strafanzeige erstatten, können Sie darauf bestehen, dass Ihr Wohnort geheim gehalten wird – als Alternative können Sie zum Beispiel Ihr Büro angeben.