"Frag doch mal das Netzwerk“ – Ihr Raum für Netzwerkaustausch und Ideen Jeden letzten Donnerstag im Monat von 13 - 14 Uhr
Dieses Format bietet Ihnen Raum für den Dialog! Bei „Frag doch mal das Netzwerk“ steht der niederschwellige Austausch für Netzwerkmitglieder im Mittelpunkt: Bringen Sie Ihre Fragen ein, teilen Sie Praxisbeispiele und treten Sie aktiv mit anderen Netzwerkpartnern in den Austausch – begleitet durch Expertinnen und Experten aus dem jeweiligen Fachgebiet. Ohne vorgegebene Struktur, aber mit viel Raum für Ideen und neue Impulse.
Nächster Termin: Donnerstag, 30. April 2026 von 13 - 14 Uhr
Hier nehmen Sie teil: https://url.nrw/Netzwerkaustausch
Sie können sich über den Browser einwählen und über einen Gastzugang an dem Format mitwirken. Geben Sie hierfür Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse ein.
Ab sofort an jedem letzten Donnerstag im Monat von 13 - 14 Uhr – merken Sie sich die Termine bereits jetzt vor!
- Donnerstag, 30. April 2026
- Donnerstag, 28. Mai 2026
- Donnerstag, 25. Juni 2026
Frag doch mal das Netzwerk - Gewaltschutz für Frauen am Arbeitsplatz, Donnerstag, 26. März Weiterführende Links und Praxisbeispiele
Öffentlich zugängliche Links:
- Gemeinsam gegen Sexismus: https://gemeinsam-gegen-sexismus.de/materialien/
- Wandzeitung Sexismus: https://www.bpb.de/shop/buecher/einzelpublikationen/234019/wandzeitung-sexismus-begegnen/ [bpb.de]
- BPB Materialien: :https://www.bpb.de/shop/materialien/weitere/219540/flyer-sexismus-begegnen/ [bpb.de]
- Leitfaden der Antidiskriminierungsstelle: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Leitfaeden/leitfaden_was_tun_bei_sexueller_belaestigung.html [antidiskriminierungsstelle.de]
- Seminarangebote: https://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/seminare/verdi/sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz-teil-1 [dgb-bildungswerk-nrw.de]
- Hilfetelefon: https://www.hilfetelefon.de/ [hilfetelefon.de]
Praxisbeispiel der Stadt Münster:
Praxisbeispiel der Hochschule Niederhein:
Frag doch mal das Netzwerk - Beschäftigtenschutzgesetz, Donnerstag, 26. Februar 2026 Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ergänzung zum Beschäftigtenschutzgesetz Definition "öffentliche Stelle"
Zur Definition der öff. Stelle nach § 5 Abs. 1 DSG NRW hier der folgende Auszug:
- Teil 2 dieses Gesetzes gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörden, Einrichtungen und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie für die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform (öffentliche Stellen).