Verwaltungsgericht Arnsberg tritt Präventionsnetzwerk #sicherimDienst bei
Das Verwaltungsgericht Arnsberg ist nunmehr Mitglied des NRW-Präventionsnetzwerks #sicherimDienst. Der Präsident des Verwaltungsgerichts, Jürgen Jaenecke, Geschäftsleiter Horst Disse und Netzwerk-Koordinator Andre Niewöhner haben die Beitrittsurkunde am 11. Dezember 2023 in den Räumen des Gerichts unterzeichnet.
Das von der Landesregierung NRW initiierte Netzwerk ist ein Zusammenschluss von bislang über 600 Behörden, Organisationen, Gewerkschaften und Institutionen des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen. Die Initiative zielt darauf ab, gewalttätigem verbalen und physischen Verhalten und Übergriffen vorzubeugen. Beschäftigte aus allen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, der Landesverwaltung und Expertinnen und Experten aus der wissenschaftlichen Forschung haben gemeinsam einen Präventionsleitfaden mit spezifischen Handlungsempfehlungen für verschiedene Tätigkeitsfelder entwickelt. Daneben wird die Möglichkeit zum Austausch der Beschäftigten über ihre Erfahrungen eröffnet.
Von hinten links nach rechts: Hellen Fischer (stv. Vorsitzende des Richterrats), Matthias Menden, Thorsten Wortmann (Vorsitzender des Personalrats). Von vorne links nach rechts: Horst Disse (Geschäftsleiter), Jürgen Jaenecke (Präsident des Verwaltungsgerichts), Andre Niewöhner (Präventionsnetzwerks #sicherimDienst).
„Wir nehmen uns zwar nicht als eine Gerichtsbarkeit wahr, in der es ein strukturelles Sicherheitsdefizit oder eine besonders erhöhte Gefährdung dafür gibt, Opfer von Gewaltangriffen zu werden“, so Jürgen Jaenecke, „aber mit einer gewissen Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft werden zuweilen auch die Bediensteten des Verwaltungsgerichts Arnsberg bei Kontakten mit rechtsschutzsuchenden Personen konfrontiert. Wir erhoffen uns, über den gemeinsamen Austausch im Netzwerk #sicherimDienst Informationen und Anregungen zu erhalten, durch deren Umsetzung wir die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen verbessern können. Dazu werden wir zu Beginn des kommenden Jahres zunächst ein Deeskalationstraining als präventive Maßnahme anbieten.“
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