Die Angehörigen dieser Zielgruppe sind im Bildungs- oder Erziehungssektor tätig. Konflikte können sich sowohl mit Kindern und Jugendlichen als auch mit deren Angehörigen ergeben. Dazugehörige Berufsgruppen sind zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer, Erziehende in Kindertagesstätten und pädagogisches Personal in Jugendeinrichtungen.
Nachfolgend finden Sie eine grafische Übersicht unterteilt in die Bereiche Vorsorge, Handling und Nachsorge. Ausführliche Informationen sind der umfangreichen Handlungsempfehlung für Lehr- und pädagogische Fachkräfte zu entnehmen.
Vorsorge
Lehr- und pädagogische Fachkräfte
Baulich-technische Maßnahmen |
- Einrichtung einer Anlaufstelle für Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Planung von Neu- und Umbaumaßnahmen im Hinblick auf Gewaltprävention
- Gestaltung der Besprechungsräume/Fluchtwege freihalten
- Alarmierungssystem im Schulgebäude
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Organisatorische Maßnahmen |
- Grundsatzerklärung gegen Gewalt an der Schule
- Gefahrenbewertung (Gefährdungsbeurteilung)
- Aktionsplan des Ministeriums für Schule und Bildung
- Bereithaltung von Ersthelferinnen und Ersthelfern
- Bereitstellung von Informationen zum Verhalten im Ernstfall (z.B. den Notfallordner „Hinsehen und Handeln“)
- Etablierung einer offenen Melde- und Fehlerkultur innerhalb des Kollegiums
- Einrichtung einer telefonischen psychologischen Beratung (Sprechzeit)
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Personenbezogene Maßnahmen |
- Verhaltensprävention
- Kollegiale Fallberatung
- Maßnahmen auf Ebene der Schülerinnen und Schüler (z.B. Erarbeiten von Klassenregeln zum gemeinsamen Miteinander)
- Außerschulische Unterstützung (Vernetzung mit externen Partnern)
- Inanspruchnahme von Beratungslehrkräften
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Handling
Lehr- und pädagogische Fachkräfte
Baulich-technische Maßnahmen |
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Organisatorische Maßnahmen |
- Notfallpläne (wie z.B. im Bereich der Schulen den „Notfallordner“) nutzen
- Verständigung der Polizei
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Personenbezogene Maßnahmen |
- Erste Hilfe leisten
- Meldung des Vorfalls bei der Schulleitung
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Nachsorge
Lehr- und pädagogische Fachkräfte
Baulich-technische Maßnahmen |
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Organisatorische Maßnahmen |
- Strafanzeige/Strafantrag durch Lehrperson oder Dienstvorgesetzten zur Verdeutlichung der Ablehnung jeglicher Gewalt
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Personenbezogene Maßnahmen |
- Dokumentation, Kommunikation und Information im Kollegium
- Kontaktaufnahme zur Schulpsychologie/Psychotherapie/ spezialisierten Beratern (z.B. von der Unfallkasse NRW)
- Schulisches Team für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention zur Planung der nächsten Schritte einberufen
- Anzeige eines Arbeits- oder Dienstunfalls
- Sicherheits- und Deeskalationstraining als individuelles
- Angebot oder allgemeine Fortbildung anbieten zur Nachbereitung und Krisenbewältigung
- Schulische Ordnungsmaßnahmen prüfen
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